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Private KrankenversicherungEine private Krankenversicherung, die an Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt, können Angestellte mit mehr als € 46.350,- Jahresbruttogehalt sowie alle Selbständigen abschließen. In diesem Fall empfehlen wir einen kostenlosen Versicherungsvergleich private Krankenvollversicherung. Angestellte, die weniger als € 46.350,- verdienen können eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Spezielle private Krankenversicherungen gelten für Ärzte und Beamten / -anwärter. |
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BerufsunfähigkeitsversicherungDer Gesetzgeber kennt seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Vielmehr erhalten alle Versicherten eine abgestufte Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz. Ohne Berufsschutz bedeutet, dass bei der Prüfung der Erwerbsminderung der bisherige ausgeübte Beruf keine Rolle mehr spielt und der Versicherte auf alle möglichen Tätigkeiten des Arbeitsmarktes mit erheblichen finanziellen Einbußen verwiesen werden kann, z.B. theoretisch auch vom "Chefarzt zum Pförtner". Um diesen Leistungsausfall zu kompensieren können Sie hier ein unverbindliches Angebot einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. |
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Private RentenversicherungDie gesetzlichen Rentenversicherung bietet bestenfalls eine
Grundversorgung für den Lebensunterhalt im Alter. Ein ausreichendes
Einkommen während des Ruhestands bedarf der ergänzenden privaten
Vorsorge. |